
Lost and Found
Gewidmet all den Dokumenten, die hier keine Erwähnung finden
Es ist üblich, dass in einem Copyshop Papier liegenbleibt, ebenso wie Datenträger. Das Papier wird in einer Plastikkiste gelagert, bis diese irgendwann voll ist und der Inhalt sorgsam geschreddert im Müll landet. Die Datenträger, in der Regel USB-Sticks, kommen in eine ehemalige HARIBO-Box, die inzwischen ordentlich gefüllt ist. Manchmal erzähle ich Kunden gegenüber , der Laden wäre so etwas wie ein USB-Stick Museum, was angesichts der Menge durchaus berechtigt ist. Und es gibt in Berlin eine Menge Museen für alles Mögliche, warum nicht auch ein USB-Stick-Museum? Erstaunlich dabei ist, wie wenig sich die Kunden darum scheren, wo sie ihren Stick verloren haben. Gut, einige kommen früher oder später zurück und fragen nach, aber die Sammlung zeigt, dass ein solcher Datenträger für viele nur den Stellenwert einer Rede von Donald Trump hat. In langweiligen Momenten überlege ich hin und wieder, mir die Sticks näher anzuschauen, ob da etwas Privates, befremdliches oder absurdes drauf ist, aber dann reiße ich mich zusammen, denn Datenschutz hat oberste Priorität.
In der Papierbox liegen mehrheitlich Bewilligungsbescheide für Bürgergeld oder Rente, diverser Schriftwechsel mit Ämtern oder Diagnosen von Ärzten über allerlei Krankheiten. Neulich habe ich den Ordner mal aufgeräumt und fand allein 20 Blätter Schriftwechsel vom Stammkunden Herrn Schillkowsky, der sich ersichtlicherweise seit Jahren mit dem Sozialgericht wegen irgendwelcher Zahlungen herumstreitet. Als er dann das nächste Mal im Laden war, habe ich ihm die Blätter fein säuberlich sortiert übergeben. Herr Schillkowsky hat einen ganz eigenen Umgang mit dem Thema Datenschutz. In der Regel öffnet er seine zuhause geschriebenen WORD-Dokumente bei uns im Laden, druckt sie aus und lässt sie dann offen, wenn er bezahlt hat und geht. Jedes Mal gehe ich zu dem Kopierer samt PC und schließe die Dokumente, werfe vorher aber noch einen schnellen Blick drauf. Ich nehme an, er hat inzwischen jeden Sozialrichter und jeden Sachbearbeiter beschimpft und bei denen vermutlich kein gutes Standing. Das mit den offenen Dokumenten liegt bei Herrn Schillkowsky nicht an Vergesslichkeit, denn seinen USB-Stick nimmt er mit.

Als ich also neulich die Kiste mit all den Papieren aufgeräumt habe, ist mir ein Dokument ins Auge gefallen, die Kopie eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 1956. Keine Ahnung, wer das aus welchem Grund kopiert hat. Vermutlich ein Verwandter, aber warum? Will er den Fall neu aufrollen? Die Bergung einer historischen Anekdote für die Familiengeschichte?
Es geht um einen Familienstreit. Drei Söhne und eine Tochter (Ein Sohn ist wohnhaft in Tegel), ziehen vor Gericht gegen ihre eigene Mutter und eine Schwester. Die eine Schwester soll die Mutter negativ beeinflussen, so dass schlimmstenfalls nichts zu erben da ist, wenn die Mutter das Zeitliche segnet. Ein Vater spielt keine Rolle, der hat bereits vor Hitler das Zeitliche gesegnet. Klingt wie der Inhalt einer Gerichtsserie auf RTL. Wahrscheinlich schlagen sich Familiengerichte schon seit der Antike mit solchen Angelegenheiten herum. Ich habe mein Leben lang mit so etwas nichts zu tun gehabt. Meine Eltern haben nur Schulden hinterlassen, die keiner haben wollte.
Die Kinder argumentieren, die Mutter leide an „Geistesschwäche“ und solle daher entmündigt werden. Was mit der Schwester geschehen soll, steht in dem Gerichtsprotokoll nicht, vermutlich ist die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen vorgesehen. Die besorgten Kinder geben gegenüber dem Gericht folgende Sachverhalte zu Protokoll, die beweisen sollen, welch schwerwiegendes Verbrechen vor sich geht:
+ 1954 habe die Mutter unter dem Eindruck der mutmaßlichen „Geistesschwäche“ Schutzgitter von zwei Fenstern entfernen lassen. Es wird aus dem Protokoll nicht ganz klar, inwieweit dieser Umstand auf eine „Geistesschwäche“ schließen lässt.
+ 1955 habe die Mutter den Verkauf eines Herdes für 100 Mark durch die Tochter zugestimmt. Ich stutze. Was hat das zu bedeuten? War ein Herd damals 10000 Mark wert und kann die Mutter ebenso wie die Tochter als blöd aka geistesschwach betrachtet werden, was in den Augen der anderen Geschwister eine Entmündigung rechtfertigt?
+ 1955 haben Mutter und Tochter 25 Quadratmeter Land an die Gemeinde verkauft für einen Betrag von 25 Mark. Was zur Hölle will die Gemeinde mit 25 Quadratmetern? Was wollen die da bauen? Eine Bushaltestelle? Eine öffentliche Toilette? Der kleinste Wolkenkratzer der Welt mit 130 Stockwerken?
Aus heutiger Sicht würde ich sagen, hier sind nicht nur die Familienmitglieder bekloppt, sondern auch die Leute vom Amt, aber ich rufe mich zur Ordnung, wer weiß, wie seinerzeit die allgemeinen und besonderen Verhältnisse waren.
+ 1956 wurde die Mutter anlässlich der Dorfkirmes von der Tochter eingesperrt, so dass der besorgte Familienteil weder auf die Mutter einreden noch eine Flucht ermöglichen konnte, um finalerweise der bösen Tochter aka Schwester das ebenso böse Handwerk zu legen. Aufwändig kann der vereitelte Plan aber nicht gewesen sein, denn laut Urteil wohnt die gesamte Familie in einem Dorf, abgesehen von dem Mann in Tegel, dessen Nachkomme vor kurzem im Copyshop eine Kopie vergessen hat. Bleibt die Frage: Wie bewertet das Gericht den Verlauf und wer ist der Böse, wer der Gute in diesem Familienstreit?
Ich lese: „Wie dem Antragsteller bereits am 09.11.1956 mitgeteilt wurde, handelt es sich um Angelegenheiten, die im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden sind. Vorliegend ist nur von Belang, ob die Antragsgegnerin geistesschwach ist und ihre Rechtsgeschäfte nicht erledigen kann. Die Begründungen des Antrags erwecken von vornehinein den Verdacht, des es den Antragstellern nicht so sehr um das Wohl ihrer Mutter geht, als darum, in eigennützigem Interesse Mutter und Schwester auszuschalten. Dafür spricht schon der Umstand, dass der in Berlin-Tegel wohnhafte Antragsteller eine Vormundschaft anstrebt, die er von seinem weit entlegenen Wohnsitz gar nicht ordnungsgemäß führen kann.“
Bäm, der Antrag ist abgeschmettert, die Familie muss weiterhin nicht miteinander auskommen, im Dorf die Straßenseite wechseln, wenn sie sich begegnen, der böse Sohn in Tegel ist außen vor und wenn er Pech hat, hat die doofe Schwester das Erbe bald durchgebracht, ohne dass er davon einen Pfennig sieht.
Was für ein Schicksal. Vielleicht leidet der Nachkomme darunter und will vor Gericht Gerechtigkeit wiederherstellen? Ich greife zu einem anderen Papier aus der Papierkiste: „Der Bandscheibenvorfall beim Hund“ lautet die Überschrift eines Vortrages, gehalten auf dem internationalen Kongress für homöopathische Medizin 1962 in Bad Godesberg. Hm, ob das ernst gemeint ist? Es sind keine Kunden im Geschäft, also vertiefe ich mich in die Lektüre.
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Robert Rescue bei uns hier. Zu seiner Webseite mit Terminen, Veröffentlichungen etc. geht es hier, einen einschlägigen Beitrag von ihm finden Sie in der Anthologie „Berlin Noir“. Und bei „Abweichendes Verhalten – Der Talk“ in Berlin ist er regelmäßiger Stargast.
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